Wer kümmert sich um Jugendmedienschutz?

Deutschland hat eine regulierte Selbstkontrolle für den
privaten Rundfunk und Telemedien installiert. Das heisst,
diese Medienanbieter bilden Instanzen der freiwilligen
Selbstkontrolle, zusammen mit der obersten Landesjugend-
behörde (FSK, USK, FSF, FSM). Diese unterliegen der Aufsicht
der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), einem Organ der
Landesmedienanstalten, die den gesetzlich festgeschriebenen Rah-
men für eine Jugendfreigabe überwacht. Inhalte im Internet werden mit
Unterstützung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
und jugendschutz.net beobachtet.

Im Juni 2008 wurde durch den Bundestag eine Novelle des Jugendschutzgesetztes verabschiedet. Hierdurch wurden die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit „besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen“, die „das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“, erhalten keine Jugendfreigabe. Für Jugendliche verboten waren bislang nur Gewalt oder Krieg „verherrlichende“ Computerspiele. Ebenso wurde beschlossen, die Alterskennzeichnungen auf den Medienträgern zu vergrößern. Diese Gesetze regeln und beaufsichtigen also die Anbieterseite und sind bemüht, Kinder und Jugendliche auf diese Weise zu schützen.

Wie funktioniert Mediennutzung?
Medienkonsum
des Einzelnen, wie z.B. Computerspiele, Online-Communities oder Castingshows, können die Bedürfnisse nach Unterhaltung, Spaß, Gemeinschaft und Anerkennung erfüllen. Und das zu jeder Zeit; ein vermeintlicher Vorteil zu realen zwischenmenschlichen Kontakten. Diese Medienformate weiter zu reglementieren oder gar durch Gesetze zu verbieten wird bei den Nutzern nur schwer greifen.

Mediennutzung geht noch in eine andere Richtung: „user-generated-content“ (Nutzer erstelle Inhalte). Immer mehr Nichtprofis werden zu Regisseuren, Autoren und Schauspielern und nutzen die technischen Möglichkeiten der „Web 2.0“ Anwendungen, selbst Inhalte ins Internet zu stellen. Sie sind keine Konsumenten mehr. Eigentlich eine begrüßswerte Entwicklung: Der aktive Medienproduzent, statt passive Rezipient. Aber hier können Kontrollinstanzen erst nach der Veröffentlichung reagieren.

Medienkompetenz als Medienschutz!
Unser Leitsatz in der Medienwerkstatt „Ich mache etwas mit Medien - nicht die Medien mit mir!“ bekommt so noch eine ganz andere Dimension. Da jeder als Produzent agieren kann, wäre eine „freiwillige Selbstkontrolle“ auch hier angesagt. Umso mehr ist Vermittlung von Medienkompetenz und -verantwortung ein wichtiger richtiger Weg Jugendliche zu erreichen, zusätzlich zum gesetzlichen Jugendmedienschutz.

Medienkompetenzvermittlung ist nicht nur für Jugendliche ratsam, sie muss auch im Lebensumfeld vorhanden sein. Dies betrifft in erster Linie Eltern und Pädagogen. Gerade diese „Instanzen“ fühlen sich oft überfordert, angemessen auf das „Medienverhalten“ ihrer Kinder zu reagieren und als „Erzieher“ aufzutreten. Auch hier gilt: Medienkompetenz ist Medienschutz!

Design: Frank Spreen-Ledebur