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Wer kümmert sich um Jugendmedienschutz? Deutschland hat eine regulierte Selbstkontrolle für den Im Juni 2008 wurde durch den Bundestag eine Novelle des Jugendschutzgesetztes verabschiedet. Hierdurch wurden die Kriterien, nach denen Gewaltdarstellungen in Medien und Spielen auf den Index gesetzt werden, erweitert. Spiele mit „besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen“, die „das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen“, erhalten keine Jugendfreigabe. Für Jugendliche verboten waren bislang nur Gewalt oder Krieg „verherrlichende“ Computerspiele. Ebenso wurde beschlossen, die Alterskennzeichnungen auf den Medienträgern zu vergrößern. Diese Gesetze regeln und beaufsichtigen also die Anbieterseite und sind bemüht, Kinder und Jugendliche auf diese Weise zu schützen. Wie funktioniert Mediennutzung? Mediennutzung geht noch in eine andere Richtung: „user-generated-content“ (Nutzer erstelle Inhalte). Immer mehr Nichtprofis werden zu Regisseuren, Autoren und Schauspielern und nutzen die technischen Möglichkeiten der „Web 2.0“ Anwendungen, selbst Inhalte ins Internet zu stellen. Sie sind keine Konsumenten mehr. Eigentlich eine begrüßswerte Entwicklung: Der aktive Medienproduzent, statt passive Rezipient. Aber hier können Kontrollinstanzen erst nach der Veröffentlichung reagieren. Medienkompetenz als Medienschutz! Medienkompetenzvermittlung ist nicht nur für Jugendliche ratsam, sie muss auch im Lebensumfeld vorhanden sein. Dies betrifft in erster Linie Eltern und Pädagogen. Gerade diese „Instanzen“ fühlen sich oft überfordert, angemessen auf das „Medienverhalten“ ihrer Kinder zu reagieren und als „Erzieher“ aufzutreten. Auch hier gilt: Medienkompetenz ist Medienschutz! |
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