Downloads, Kopieren von Online- und Trägermedien
Neues Urheberrecht ab 1. Januar 2008

Mit der Aktualisierung passt sich das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten an. Das Gesetz versucht, Urheber-Interessen einerseits und andererseits die Belange der Geräteindustrie und Mediennutzer in Einklang zu bringen.

Es garantiert die Legalisierung der Privatkopie unter bestimmten Bedingungen:
Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt! Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlagen zu kopieren, ist auch weiterhin verboten. Werden unrechtmäßig erworbene Vorlagen zum Download online angeboten, dürfen auch diese nicht kopiert werden. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen! Es gilt das Verbot, einen Kopierschutz zu „knacken“. Die zulässige Privatkopie findet dort also ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Es gibt somit kein „Recht auf Privatkopie“.

Und außerdem gilt:
WLAN-Inhaber haften für urheberrechtliche Fehlhandlungen.
Inhaber eines Internetanschlusses haften grundsätzlich für Verstöße, die von diesem Anschluss aus begangen werden, sofern sie durch ein unverschlüsseltes Funknetz (WLAN) gegenüber jedermann den Zugang zum Internet eröffnen. Dies hat das Landgericht Mannheim entschieden. Also besser, das eigene WLAN mit Kennwort schützen, so dass Unbefugte von außen sich nicht über die eigene IP-Adresse bedienen können, ohne belangt zu werden.

Keine ungefragte Nutzung fremder Materialien auf eigenen Seiten!
Das betrifft insbesondere Grafiken, Icons, Animationen – also bewegte Cartoons - usw. aber auch Lagepläne oder Wegbeschreibungen aus Routenplanern unterschiedlicher Kartenverlage. Mittlerweile haben sich manche Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, solche Rechtsverstöße aufzudecken.

Haben Sie noch Fragen?
Das Informationsprojekt „klicksave“ unterhält ein Internetportal, in dem ausfühlich über die Rechtslage und Sicherheitstechnologien im Umfeld des Internets berichtet wird. Schauen Sie unter www.klicksafe.de.

Design: Frank Spreen-Ledebur